|
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden
der Firmen Bamacher Musikverlag, Bamacher Video & Music Production, Crazy
Music, Bamacher Entertainment, in Folge
Bamacher Musikverlag genannt.
Inh. Kurt Bamacher, Stelzhamerstr. 4, A - 4840 VÖCKLABRUCK
Stand 01.08.2009
1.
Allgemeines
Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen
gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle
weiteren Rechtsgeschäfte. Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden
getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen
unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen
Vereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teile der
Vereinbarungen ist in einer solchen Weise umzudeuten oder durch eine solche
Regelung zu ersetzen, dass ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird.
2. Angebot
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Mit dem Veröffentlichen
eines Preisupdates bzw. einer neuen Preisliste werden alle vorherigen
Preislisten ungültig. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware zustande.
Mündliche Auskünfte und Zusagen sowie Angaben in Preislisten und Werbemedien
gleich welcher Art sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind. Alle sonstigen, auch später getroffenen
Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung wirksam. Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler
vorbehaltlich.
3. Preis
Alle von uns genannten Preise sind Tagespreise per Stück und sofern nicht
anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer und zuzüglich
Versandkosten zu verstehen.
4. Lieferung
Lieferung ab Lager Vöcklabruck. Versand per Paketdienst, Botendienst,
Spedition oder Post. Für den Transport werden nur die tatsächlichen bzw.
Speditionskosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verrechnet. Die
Art des Versandes bleibt uns vorbehalten. Transportschäden müssen sofort
bei Zustellung beim Lieferanten schriftlich beanstandet und innerhalb
von 24 Stunden nach Erhalt der Lieferung schriftlich an uns gemeldet werden.
Eine von uns zugesagte Lieferfrist beginnt nicht vor Klarstellung aller
technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages. Zugesagte
Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, gelten aber nur annähernd,
sind nicht verbindlich, und berechtigen Lieferverzögerungen den Kunden nicht
zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und
Schadenersatzansprüchen. Teillieferungen sind zulässig. Betriebsstörungen
und Ereignisse höherer Gewalt und andere Ereignisse außerhalb unseres
Einflussbereiches, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen
seitens unserer Vorlieferanten berechtigen uns unter Ausschluss von
Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen zur
Verlängerung der Fristen oder Aufhebung der Lieferverpflichtung. Dies gilt
auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns
in Verzug befinden. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Kunden, auch bei Teillieferungen. Versicherung der Ware erfolgt nur auf
Rechnung und ausdrücklichen Auftrag des Kunden. Mit der Absendung,
spätestens mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Beauftragten
geht die Gefahr auf den Kunden über. Hat der Kunde die Ware nicht wie
vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware
entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des
Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen,
oder auf Kosten und Gefahren des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne
einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf
Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen,
mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die
Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies ein pauschalierter
Schadenersatz von 30 % des Bruttorechnungsbetrages als vereinbart, wobei ein
darüberhinausgehender Schadenersatzanspruch ausdrücklich vorbehalten bleibt.
Der Besteller erklärt durch akzeptieren der AGB vor Absenden der
Onlinebestellung, dass er voll geschäftsfähig ist.
5. Abholung
bestellter Ware
Bestellte Ware kann in unserem Geschäft in 4840 VÖCKLABRUCK, Stelzhamerstr.
4 nach Absprache abgeholt werden (Abholfrist 2 Wochen ab Bestelleingang,
dann gilt Annahmeverzug).
6. Zahlung
Bei Abholung der Ware erfolgt die Zahlung in bar. Lieferung nur gegen
Inkasso bzw. Vorauskassa (Überweisung, Paypal etc.) nach Erhalt unserer
Vorausrechnung ohne Skonto oder sonstige Abzüge. Schecks werden nicht als
Zahlungsmittel akzeptiert. Bei mangelnder Deckung des zu belastenden Kontos
behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Der Käufer ist nicht
berechtigt, wegen eigener, streitiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis
zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
geltend zu machen.
7.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben, bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises und aller Nebenkosten, unser Eigentum und können als solches
jederzeit von uns abgeholt werden. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt die
Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, nicht auf.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung,
Verarbeitung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstiger Verfügung
über den gekauften Gegenstand an einen Dritten unzulässig. Von einer
Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muss uns
der Kunde unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die
Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere die Kosten
von Interventionsprozessen, so namentlich Exszindierungsprozessen und
dergleichen, zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln. Im Fall der
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde insbesondere eine
allfällige Wertminderung verschuldensunabhängig zu ersetzen. Veräußert der
Kunde den Liefergegenstand trotzdem, tritt er bereits jetzt alle daraus
entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer bis zur Höhe unserer Forderungen
sicherungshalber an uns ab und nehmen wir diese Abtretung hiermit an.
8.
Vertragsrücktritt / Rücktrittsrecht des Kunden
Der Kunde kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im
Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der im folgenden
genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben
Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei
Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim
Kunden, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag
des Vertragsabschlusses. Sind wir unseren Informationspflichten nicht
nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den im vorigen
Satz genannten Zeitpunkten. Kommen wir unseren Informationspflichten
innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung
der Informationen durch uns die im vorigen Satz genannte Frist zur Ausübung
des Rücktrittsrechts.
Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über:
a) Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Kunden gegenüber
vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß
begonnen wird,
b) Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze
auf den Finanzmärkten, auf die wir keinen Einfluß haben, abhängt,
c) Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell
verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
d) Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten
Sachen vom Kunden entsiegelt worden sind,
e) Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über
periodische Druckschriften,
f) Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
g) Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen.
h) Downloadbare Produkte
Bei Ausübung des Rücktrittsrechts gemäß Abs 1 haben Zug um Zug
a) wir die vom Kunden geleisteten Zahlungen (abzüglich der vereinbarten
Transport- und Nebenkosten) zu erstatten und den vom Kunden auf die Sache
gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
b) der Kunde die empfangenen Leistungen zurückzustellen (wobei die
unmittelbaren Kosten der Rücksendung vereinbarungsgemäß vom Kunden zu tragen
sind) und uns ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich
einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes
der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des
Kunden ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Eröffnung eines Konkursverfahrens
über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines solchen mangels Masse
behalten wir uns den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag vor, sofern er von
beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Tritt der Kunde - ohne dazu
berechtigt zu sein - vom geschlossenen Vertrag zurück oder begehrt er seine
Aufhebung, so sind wir berechtigt, nach eigener Wahl entweder auf der
Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages
zuzustimmen; im letzteren Fall kann der Kunde verpflichtet werden, eine
Stornogebühr in Höhe von 30 % des Bruttorechnungsbetrages zu bezahlen. Die
Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches behalten
wir uns ausdrücklich vor.
9.
Reklamationen
Retouren von defekten Waren werden ausschließlich nach vorheriger
schriftlicher detaillierter Fehlerbeschreibung und Genehmigung zur
Rücksendung "Versand frei Haus" (Porto zahlt der Absender) an
BAMACHER MUSIKVERLAG, Stelzhamerstr. 4, A-4840 VÖCKLABRUCK, mit
Rechnungskopie und genauer Beschreibung des Fehlers zurückgenommen.
"Unfreie Sendungen" werden nicht angenommen und gehen umgehend auf
Kosten des Senders zurück. Waren, die nicht von uns geliefert wurden und
außerhalb der Garantiezeit sind werden kostenpflichtig retourniert! Bei
reklamierter Ware, die trotz eingehender Prüfung keine Fehler aufweist, kann
eine Aufwandspauschale berechnet werden. Die Rücklieferung erfolgt unfrei.
10.
Gewährleistung, Garantie und Haftung
Die Garantie (Bring In) beträgt, falls in den Preislisten nicht anders
angegeben, 6 Monate ab dem Rechnungsdatum, die Gewährleistungsfrist beträgt
24 Monate. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist/Garantiefrist ist die
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei versteckten Mängeln,
ausgeschlossen. Mängel durch Transportschäden müssen umgehend bei Erhalt der
Ware beim zustellenden Lieferanten (Vermerk am Lieferschein) und bei
BAMACHER MUSIKVERLAG in schriftlicher Form gerügt werden. Der Kunde ist
verpflichtet, die übernommenen Waren unverzüglich entsprechend zu
untersuchen und auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen. Bei gerechtfertigter
Mängelrüge wird nach unserer Wahl für fehlerhafte Gegenstände Ersatz
geliefert bzw. verbessert oder aber sind wir berechtigt, eine Gutschrift
über den Kaufpreis auszustellen. Weitere Gewährleistungsansprüche,
insbesondere Preisminderung, Rücktritt und Wandlung bestehen nicht, wobei
insbesondere sämtliche Schadenersatzansprüche und
Irrtumsanfechtungsansprüche, die aus einer allfälligen mangelhaften
Lieferung entstehen, ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung
umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse bzw.
Bedienungsfehler entstehen. Die Abtretung von Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüchen und dergleichen ist unzulässig. Der Kunde verzichtet
ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden,
die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet (§ 9 PHG). Für den Fall, dass
der Kunde die vertragsgegenständliche Ware an einen anderen Unternehmer
weiterveräußert, verpflichtet er sich, den obigen Verzicht gemäß § 9 PHG an
diesen zu überbinden. Für den Fall, dass eine solche Überbindung ausbleiben
sollte, verpflichtet sich der Kunde, uns schad- und klaglos zu halten und
alle Kosten, die uns im Zusammenhang mit einer Haftungsinanspruchnahme
entstehen, zu ersetzen. Sollte der Kunde selbst im Rahmen des PHG zur
Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf
jeglichen Regress.
11.
Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht. Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht. Die Vertragspartner sind
verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; kommt es zu keiner solchen
Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei
Verbrauchergeschäften sind die einen Verbraucher in seinen Rechten
beschränkenden Bestimmungen zumindest soweit wirksam, als sie mit dem
Konsumentenschutzgesetz vereinbar sind, und werden die unwirksamen
Bestimmungen durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt. Als Gerichtsstand
vereinbaren die Vertragsteile die sachlich zuständigen Gerichte in
Vöcklabruck, wobei wir jedoch berechtigt sind, nach unserer Wahl Klagen auch
bei anderen Gerichten, sofern ein anderer Gerichtsstand gegeben ist,
anhängig zu machen.
12.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
13.
Datenverarbeitung
Der Kunde anerkennt, daß die im Vertrag angeführten Daten über den Kunden
für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und
verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen
Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken von
uns verwendet. Die Daten werden nach dem derzeit gültigen Datenschutzgesetz
behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Musiker und Firmenkunden
der Firmen Bamacher Musikverlag, Bamacher Video & Music Production, Crazy
Music, Bamacher Entertainment, in Folge
Bamacher Musikverlag genannt.
Inh. Kurt Bamacher, Stelzhamerstr. 4, A - 4840 VÖCKLABRUCK
Stand 01.07.2007
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäfts-und Lieferbedingungen von Bamacher
Musikverlag finden auf sämtliche Verträge zur Promotion und Herstellung
audiovisueller Datenträger und deren Bedruckung Anwendung. Soweit der
Besteller für den Bezug von Waren eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen
verwendet, werden sie nur insoweit anerkannt, als sich aus dem
Vertragsschluß nicht ergibt, daß die Geschäftsbedingungen von Bamacher
Musikverlag den Geschäftsbedingungen des Bestellers vorgehen oder die
Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien sich nicht widersprechen.
Mündliche oder schriftliche Aufträge des Bestellers werden erst wirksam,
wenn sie durch Bamacher Musikverlag schriftlich bestätigt werden. Die
schriftliche Bestätigung ist für die Wirksamkeit des Auftrags auch
Voraussetzung, wenn Bamacher Musikverlag und Besteller in ständigen
Geschäftsbeziehungen über die Herstellung oder Bedruckung von Ton-, Bild-
und sonstigen Datenträgern stehen.
2. Obliegenheiten des Bestellers
Der Besteller übergibt/übersendet Bamacher Musikverlag
kostenfrei sämtliche für die Herstellung oder Bedruckung der Ton-, Bild- und
sonstigen Datenträgern erforderlichen Fertigungsmaterialien wie
Masterbänder, Druckfilme, Lithografien u.a. Bamacher Musikverlag ist nicht
verpflichtet, die vom Besteller übergebenen Materialien auf ihre Qualität
und Eignung in inhaltlicher und technischer Hinsicht zu überprüfen. Bamacher
Musikverlag haftet nicht für Mängel und Schäden, die sich daraus ergeben,
daß die übergebenen Fertigungsmaterialien mangelhaft oder schadhaft sind.
3. Lieferzeit
Sofern die Parteien eine Lieferzeit vereinbart haben,
verlängert die Lieferzeit sich um den Zeitraum, um den Bamacher Musikverlag
die erforderlichen Fertigungsmaterialien verspätet übergeben wurden. Auch
wenn die Vertragsparteien eine Lieferzeit vereinbart haben, ist Bamacher
Musikverlag berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise zurückzubehalten,
solange Bamacher Musikverlag aus der gesamten Geschäftsbeziehung zum
Besteller noch Gegenforderungen, insbesondere Zahlungsansprüche zustehen,
wobei es nicht darauf ankommt, ob die Gegenansprüche unstrittig, gerichtlich
festgestellt oder vom Besteller anerkannt wurden. Bamacher Musikverlag ist
berechtigt, Teillieferungen zu leisten.
4. Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs-und Erfüllungsort für die vertraglichen Pflichten
von Bamacher Musikverlag und vom Besteller ist Vöcklabruck. Der Besteller
ist verpflichtet, die von Bamacher Musikverlag produzierten Ton-, Bild-oder
sonstigen Datenträger an der Herstellungsstätte von Bamacher Musikverlag
abzuholen. Bamacher Musikverlag steht es frei, die hergestellten Ton-,
Bild-oder sonstigen Datenträger an den Besteller auszuliefern. Die Lieferung
erfolgt in diesem Falle ab Herstellungsstätte auf Rechnung des Bestellers.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung
geht mit der Übergabe von Bamacher Musikverlag an den Transporteur auf den
Besteller über. Die Kosten der Übergabe trägt der Besteller, soweit sie dem
Besteller von Bamacher Musikverlag einzeln nachgewiesen werden. Die Lasten
der übergebenen Sache gehen mit der Übergabe auf den Besteller über.
Bamacher Musikverlag ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen ganz
oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
5. Preise
Sofern Bamacher Musikverlag und der Besteller keinen
Festpreis vereinbart haben, ist Bamacher Musikverlag berechtigt, das Entgelt
für die hergestellten Ton-, Bild- und sonstigen Datenträgerunter
Berücksichtigung von Angemessenheit und Üblichkeit zu bestimmen. Diese
Berechtigung steht Bamacher Musikverlag auch zu, wenn der Besteller bei
einer Festpreisabsprache mit der Übergabe der Fertigungsmaterialien an
Bamacher Musikverlag in Verzug gerät. Sonderwünsche des Bestellers
hinsichtlich der Verpackung der hergestellten Ton-, Bild- und sonstigen
Datenträger werden gesondert berechnet, wobei Bamacher Musikverlag auch
diesbezüglich wiederum das Recht zusteht, das Entgelt nach billigem Ermessen
zu bestimmen.
6. Fälligkeit
Das Entgelt für die hergestellten Ton-, Bild- oder sonstigen
Datenträger wird grundsätzlich bei der Übergabe der Datenträger an den
Besteller oder den Transporteur fällig. Bamacher Musikverlag ist berechtigt,
die Übergabe an den Besteller von der Zahlung des Entgeltes abhängig zu
machen. Wenn Bamacher Musikverlag dem Besteller oder dem Transporteur die
Ton-, Bild-oder sonstigen Datenträger übergibt, ohne vom Besteller
gleichzeitig das Entgelt zu erhalten, muß das Entgelt spätestens zum letzten
Tage des Monatsgezahlt werden, in dem die Übergabe an den Besteller oder
Transporteur erfolgt. Bamacher Musikverlag ist daneben berechtigt, den
Besteller vor Ablauf des letzten Tages des Monats auch schon durch eine
Mahnung bereits in Verzug zu setzen. Die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts oder einer Aufrechnung durch den Besteller ist nur
zulässig, wenn dessen Forderungen und Ansprüche entweder unbestritten,
gerichtlich festgestellt oder von Bamacher Musikverlag anerkannt worden
sind. Gerät der Besteller in Verzug, ist er verpflichtet, Verzugszinsen in
Höhe von 1 % pro Monat an Bamacher Musikverlag zu zahlen. Die Geltendmachung
eines höheren Schadens bleibt Bamacher Musikverlag vorbehalten. Der
Besteller ist berechtigt, Bamacher Musikverlag nachzuweisen, daß Bamacher
Musikverlag ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
7. Gewährleistung
Der Besteller ist verpflichtet, die hergestellten Ton-,
Bild-oder sonstigen Datenträger unverzüglich sorgfältig auf Mängel zu
untersuchen. Sollte er dabei einen Mangel feststellen, ist er verpflichtet,
Bamacher Musikverlag unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) den Mangel
anzuzeigen. Unterläßt der Besteller die unverzügliche Anzeige, gilt die Ware
als genehmigt, soweit sie nicht Mängel aufweist, die bei einer sorgfältigen
Untersuchung nicht erkennbar waren. Zeigt sich ein solcher verdeckter
Mangel, ist der Besteller verpflichtet, diesen Mangel ebenfalls unverzüglich
Bamacher Musikverlag anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware auch
hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt. Den Besteller treffen die
gleichen Untersuchungs-und Rügepflichten auch hinsichtlich einer Mehr- oder
Minderlieferung mit den gleichen rechtlichen Folgen. Mehr- oder
Minderlieferungen bis zu 10 % gelten als genehmigt. Zeigt der Besteller
einen berechtigten Mangel unverzüglich an, ist Bamacher Musikverlag
berechtigt, Ersatz zu leisten. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung
besteht erst, nachdem auch die Ersatzlieferung mangelhaft war, wobei auch
hinsichtlich der Ersatzlieferung die gleichen Untersuchungs- und
Rügepflichten wie bei der ersten Lieferung gelten.
8. Haftung
Die Haftung von Bamacher Musikverlag beschränkt sich auf die
schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die vorsätzliche
oder grob fahrlässige Verletzung anderer Vertragspflichten durch leitende
Angestellte und einfache Erfüllungsgehilfen, wobei eine Haftung für einfache
Erfüllungsgehilfen dann nicht besteht, sofern ein Handelsbrauch eine Haftung
für einfache Erfüllungsgehilfen nicht vorsieht. Die Haftungsbeschränkung
erstreckt sich auf jeden vertraglichen und gesetzlichen Haftungsgrund
einschließlich Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung,
Verzug und Unmöglichkeit. Keine Haftung erfolgt bei technischem Gebrechen
und höherer Gewalt.
9. Rechtegarantie
Der Besteller garantiert, daß er berechtigt ist, die Ton-,
Bild- oder sonstigen Datenträger vervielfältigen zu dürfen. Er garantiert
insbesondere, daß die Vervielfältigung nicht gegen Urheber-und verwandte
Schutzrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte, das Wettbewerbsrecht,
Strafgesetze oder Jugendschutzbestimmungen verstößt. Der Besteller trägt die
alleinige Verantwortung für den Erwerb von Nutzungsrechten von
Verwertungsgesellschaften, die für die Vervielfältigung und den Vertrieb der
Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger erforderlich sind. Sollte aufgrund
ausdrücklicher Vereinbarung der Parteien die Anmeldung und Bezahlung solcher
Lizenzen durch Bamacher Musikverlag erfolgen, ist Bamacher Musikverlag
berechtigt, die dabei anfallenden Auslagen vom Besteller als Vorauszahlung
zu fordern und die Produktion der Ton-, Bild-oder sonstigen Datenträger
solange einzustellen, wie der Besteller die erforderliche Vorauszahlung
nicht erbracht hat. Der Besteller wird Bamacher Musikverlag in diesem Falle
außerdem spätestens mit Übergabe der Fertigungsmaterialien alle
Informationen mitteilen, die für die ordnungsgemäße Anmeldung bei allen
einschlägigen Verwertungsgesellschaften benötigt werden. Wenn Bamacher
Musikverlag von Dritten wegen der Verletzung eines der vorgenannten Rechte
in Anspruch genommen wird, stellt der Besteller Bamacher Musikverlag von
allen Kosten, die mit der Inanspruchnahme verbunden sind, einschließlich der
Gerichts- und Rechtsanwaltskosten frei. Bamacher Musikverlag ist nicht
verpflichtet, sich gegen die Inanspruchnahme zu verteidigen. Sobald Bamacher
Musikverlag von Dritten wegen der Verletzung eines der genannten Rechte in
Anspruch genommen wird, wird Bamacher Musikverlag den Besteller hiervon
unverzüglich benachrichtigen. Der Besteller ist verpflichtet, mit dem
Dritten unverzüglich Kontakt aufzunehmen und sich zur Verantwortung für die
Herstellung zu bekennen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die von Bamacher Musikverlag hergestellten Ton-, Bild- oder
sonstigen Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller
Zahlungsansprüche von Bamacher Musikverlag gegen den Besteller - gleich aus
welchem Rechtsgrund - Eigentum von Bamacher Musikverlag. Sofern der
Besteller die Ware zum gewerblichen Weitervertrieb herstellen ließ, ist er
bis auf Widerruf durch Bamacher Musikverlag berechtigt, die hergestellten
Ton-, Bild-oder sonstigen Datenträger an gewerbliche Abnehmer
weiterzuverkaufen. In diesem Falle tritt der Besteller schon jetzt seine
Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund -aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an Bamacher Musikverlag ab. Der
Besteller ist berechtigt, die abgetretene Forderung einzuziehen. Der
Besteller verliert diese Berechtigung, wenn eine von Bamacher Musikverlag
gesetzte Zahlungsfrist fruchtlos verstreicht, die Bamacher Musikverlag dem
Besteller mit der Androhung gesetzt hat, bei Fristablauf die Abtretung den
Abnehmern des Bestellers offenzulegen. Der Besteller ist verpflichtet,
Bamacher Musikverlag sämtliche gewerblichen Abnehmer der von Bamacher
Musikverlag hergestellten Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger unter
Angabe von Namen und Anschriften unverzüglich anzuzeigen, sobald der
Besteller die Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger an den jeweiligen
Abnehmer übergeben hat. Wenn der Besteller mit seinem Abnehmer ein
Kontokorrent vereinbart hat, wird anstelle der abgetretenen Forderung aus
dem Einzelgeschäft zwischen dem Besteller und seinem Kunden die Forderung
des Bestellers aus dem Kontokorrent an Bamacher Musikverlag nach gleicher
Maßgabe abgetreten. Die Abtretung der Forderung aus dem Kontokorrent erfolgt
in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware. Versicherungs- und
Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen seinen Kunden werden
gleichzeitig abgetreten. Soweit die Forderung des Bestellers gegen seinen
Kunden aus der Warenlieferung oder dem Kontokorrent die Forderung von
Bamacher Musikverlag gegen den Besteller überschreitet, bezieht sich die
Abtretung an Bamacher Musikverlag auf den erststelligen Teilbetrag der
Forderung des Bestellers gegen den Kunden. Wurde der erststellige Teilbetrag
oder ein weiterer Teilbetrag der Gesamtforderung befriedigt, ohne daß die
Zahlungsansprüche von Bamacher Musikverlag gegen den Besteller erfüllt
wurden, erstreckt sich die Abtretung auf den jeweils erstrangigen
nachfolgenden Zahlungsanspruch des Bestellers gegen seinen Kunden.
11. Werbung
Bamacher Musikverlag darf in branchenüblicher Weise mit einem
Hinweis auf den Besteller oder den produzierten Ton-, Bild- oder sonstigen
Datenträger Eigenwerbung machen.
12. Schlußbestimmungen
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Soweit von
einer Bestimmung des Vertrages abgewichen werden soll, ist die Schriftform
erforderlich. Dies gilt auch für eine Abrede, mit der für die Zukunft vom
Schriftformerfordernis abgesehen werden soll. Sollte eine der
Individualabreden der Parteien unwirksam sein, verpflichten sich die
Parteien, diese Individualabrede durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollte
eine der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bamacher Musikverlag unwirksam
sein, gelten die übrigen Bestimmungen fort. Die Parteien vereinbaren die
Anwendung des österreichischen Rechtes. Ausschließlicher Gerichtsstand ist
Vöcklabruck.Bamacher Musikverlag ist berechtigt, Daten des Auftraggebers in
ihrer EDV-Anlage zu speichern und zur Erfüllung dieses Vertrages sowie zur
Durchsetzung von Ansprüche von Bamacher Musikverlag gegen den Besteller an
Dritte weiterzugeben.
Folgende Nutzungsbedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen:
Nutzungsbedingungen für den Eintrag in die DJ
Datenbank
|